Datenlöschung
Prüfung von Löschungsansprüchen und Unterstützung bei der Durchsetzung gegenüber Verantwortlichen.
Bei SG &. Partner – Digital Security handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaft oder Sozietät. Die auf dieser Website dargestellten Leistungen werden im Rahmen der Freiberuflichkeit einzelner Personen erbracht, die unter der gemeinsamen Bezeichnung SG &. Partner agieren.
Mandats- und Vertragsverhältnisse kommen jeweils mit der konkret beauftragten Person zustande. Die gemeinsame Bezeichnung dient der Außendarstellung und begründet keine eigene juristische Person.
Wir helfen dabei, digitale Spuren zu ordnen, personenbezogene Daten löschen zu lassen und Datenschutzrechte gegenüber Plattformen, Unternehmen und anderen Verantwortlichen durchzusetzen.
Individuelle rechtliche Prüfung statt pauschaler Löschversprechen.
Wir klären, was möglich ist – und was der nächste sinnvolle Schritt ist.
Digitale Identitäten, alte Accounts, Datenbestände und Sicherheitsvorfälle können lange nachwirken. Wir helfen, die Situation rechtlich und praktisch zu sortieren.
Fall besprechen →Datenschutz beginnt nicht erst beim Löschbutton. Entscheidend ist, welche Daten verarbeitet werden, warum sie noch gespeichert werden und welche Rechte Ihnen zustehen.
Prüfung von Löschungsansprüchen und Unterstützung bei der Durchsetzung gegenüber Verantwortlichen.
Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und weitere Rechte individuell einordnen.
Alte Profile, öffentliche Angaben, Suchmaschinen-Fundstellen und personenbezogene Inhalte im Netz.
Einordnung von Datenlecks, unbefugter Veröffentlichung und Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten.
Kommunikation mit Foren, Communitys, Portalen, Online-Diensten und anderen Verantwortlichen.
Wir prüfen Ablehnungen, unzureichende Antworten und das weitere Vorgehen im konkreten Fall.
Sie müssen nicht selbst herausfinden, welcher Datenschutzartikel zu Ihrem Fall passt. Wir strukturieren das Anliegen und zeigen auf, welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten bestehen.
Erstkontakt starten →Prüfung, ob personenbezogene Daten, Profile oder Inhalte gelöscht werden können.
Klären, welche Daten verarbeitet werden und welche Informationen verlangt werden können.
Reaktionen von Verantwortlichen prüfen und mögliche nächste Schritte bewerten.
Datenschutzrechtliche Fragen nach Sicherheitsvorfällen oder bei problematischer Datenverarbeitung.
SG &. Partner – Digital Security unterstützt Sie im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit bei der Kommunikation mit Forenbetreibern, Plattformen und anderen Verantwortlichen. Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer datenschutzbezogenen Anliegen – von der kostenpflichtigen Aufforderung bis zur weiteren außergerichtlichen Bearbeitung.
Auf Grundlage Ihrer Beauftragung formulieren und versenden wir eine kostenpflichtige Aufforderung an den Betreiber, sofern dies für Ihr Anliegen sinnvoll und zulässig ist.
Wir bleiben mit dem Betreiber in Kontakt, verfolgen die Angelegenheit weiter und unterstützen Sie bei der Kommunikation und Dokumentation der nächsten Schritte. Wir handeln dabei nicht als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und bieten keine Rechtsberatung an.
Soweit nach Prüfung des Einzelfalls eine offene Geldforderung besteht, kann unser Partner PayWiese mit der weiteren Bearbeitung bzw. dem Forderungseinzug beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt gesondert und nach den jeweiligen Voraussetzungen.
Der Erstkontakt funktioniert unkompliziert. Sie schildern das Problem, wir prüfen die Ausgangslage und besprechen das weitere Vorgehen.
Was ist passiert? Welche Plattform, welches Unternehmen oder welcher Datenbestand ist betroffen?
Welche Daten werden verarbeitet und welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Kommunikation und der Durchsetzung des konkreten Anspruchs.
Wenn eine Antwort ausbleibt oder abgelehnt wird, werden sinnvolle weitere Schritte geprüft.
Datenschutz soll nicht komplizierter sein als das Problem, das Sie zu uns bringt.
Deshalb verbinden wir rechtliche Prüfung mit einer klaren, verständlichen Kommunikation.
Ein paar wichtige Punkte vorab. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Das kann möglich sein. Entscheidend sind unter anderem Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gesetzliche Ausnahmen. Wir prüfen den konkreten Fall.
Nicht automatisch. Bei personenbezogenen Inhalten kann ein Löschungsanspruch in Betracht kommen. Gleichzeitig können beispielsweise Rechte anderer oder die Meinungs- und Informationsfreiheit entgegenstehen.
Betroffenenanträge müssen grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats beantwortet werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich. Wir prüfen die Reaktion und das weitere Vorgehen.
Wir bleiben im Rahmen unserer freiberuflichen Tätigkeit an der Kommunikation dran. Je nach Beauftragung kann eine kostenpflichtige Aufforderung erfolgen. Bei offenen Geldforderungen kann – soweit die Voraussetzungen vorliegen – unser Partner PayWiese mit der weiteren Bearbeitung bzw. dem Forderungseinzug beauftragt werden. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und bieten keine Rechtsberatung an.
Der fehlende Zugang schließt eine rechtliche Prüfung nicht aus. Für die Identifizierung können jedoch zusätzliche Angaben erforderlich sein.
Nutzen Sie das Formular für eine erste Einordnung. Beim Absenden wird eine E-Mail in Ihrem externen Mailprogramm vorbereitet – ohne Übermittlung des Formulars an einen Server dieser Website.
Art. 17 DSGVO sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten vor. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa im Zusammenhang mit gesetzlichen Pflichten, Rechtsansprüchen oder der Meinungs- und Informationsfreiheit.
Diese Website ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Entscheidend ist immer die konkrete Situation.